gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Marktgemeinde Arnoldstein im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Arnoldstein auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Die Amtssignatur ist in einem Dokument darzustellen durch:
- die Bildmarke der Behörde
- einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- die Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments
Elektronische Signaturprüfung
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
https://www.signaturpruefung.gb.at/New Link bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Arnoldstein:
per Telefon: 04255/2260
per E-Mail: arnoldstein@ktn.gde.at