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Amtssignatur

Amtssignatur der Marktgemeinde Arnoldstein gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Marktgemeinde Arnoldstein im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Arnoldstein auf. Es kennzeichnet somit ein amtliches Schriftstück einer Behörde.

Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut (“Verwaltungseigenschaft”) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke der Behörde und
  • einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

Überprüfung des besiegelten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.

Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für besiegelte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und das Amtssiegel geprüft werden. (Weiterführende InformationenRundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)

Überprüfung des mit elektronischem Siegel versehenen Dokuments
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.