Bauamt Arnoldstein
Das Bauamt der Marktgemeinde Arnoldstein unterstützt und berät Sie bei verschiedensten baurechtlichen Fragen rund um das Thema Bau. Benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung oder genügt vielleicht eine Baumitteilung? Welche Unterlagen werden benötigt? Wir sind bemüht, Sie entsprechend zu beraten und zu informieren.
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Bauen im Gemeindegebiet
Bauverfahren
Bauverfahren
Bauvorhaben werden grundsätzlich in mitteilungspflichtige und bewilligungspflichtige Bauvorhaben unterschieden.
Ob Ihr Bauvorhaben mitteilungs- oder bewilligungspflichtig ist, erfahren Sie auf Nachfrage bei den Mitarbeitern der Gemeinde oder im Gesetzestext der Kärntner Baurodnung.
Bewilligungspflichtige Maßnahmen (§6 K-BO 1996)
Bei einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben muss ein Bauansuchen unter Anschluss der Projektunterlagen am Gemeindeamt eingereicht werden (siehe Gesetzestext der Kärntner Bauansuchenverordnung). Sollte im Vorprüfungsverfahren festgestellt werden, dass das Bauvorhaben nicht vollständig eingebracht wurde, erfolgt ein Verbesserungsauftrag.
Bitte beachten Sie, dass auch bewilligungsfreie Bauvorhaben im Vorhinein schriftlich an die Baubehörde zu melden sind.