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Bauen im Gemeindegebiet

A-Z

Bauen und Planen

Bauverfahren
Bauvorhaben werden grundsätzlich in mitteilungspflichtige und bewilligungspflichtige Bauvorhaben unterschieden.

Ob Ihr Bauvorhaben mitteilungs- oder bewilligungspflichtig ist, erfahren Sie auf Nachfrage bei den Mitarbeitern der Gemeinde oder im Gesetzestext der Kärntner Baurodnung.

Bewilligungspflichtige Maßnahmen (§6 K-BO 1996)

Bei einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben muss ein Bauansuchen unter Anschluss der Projektunterlagen am Gemeindeamt eingereicht werden (siehe Gesetzestext der Kärntner Bauansuchenverordnung). Sollte im Vorprüfungsverfahren festgestellt werden, dass das Bauvorhaben nicht vollständig eingebracht wurde, erfolgt ein Verbesserungsauftrag.

Bitte beachten Sie, dass auch bewilligungsfreie Bauvorhaben im Vorhinein schriftlich an die Baubehörde zu melden sind.
Mitteilungspflichtige Maßnahmen (§7 K-BO 1996)

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